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Hinrichtungen bei der Deutschen Post AG

Holger am 18.07.2008

Artikel 102 des deutschen Grundgesetzes lehrt uns: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Dass die Deutsche Post AG schon immer etwas ganz Besonderes war, dürfte auch dieser Beleg zeigen.
Hier fand nahezu eine "Hinrichtung" des Briefes statt - Er wurde schlicht geköpft.

Der Brief wurde am 07. Juli 2008 auf die Reise nach Trier geschickt. Auf dem Weg dorthin gab es wohl einen Streit mit einer Sortiermaschine, die nicht nachgeben wollte. Statt dessen köpfte sie den Brief. Den deutlichen Unterschied sieht man am rechten Rand, hier ist noch ein wenig die Originalhöhe des Briefes zu sehen. Auch der Riss in der Mitte erhöhte die Qualität des sich im Umschlag befindenen Briefes nicht.

Wie es bei der Post so üblich ist, wurde der beschädigte Brief in Plastefolie eingeschweißt und zugestellt - trotz aller Probleme bereits am 08. Juli.
Anbei befand sich noch ein Schreiben der Post - der Kunde möge den Vorfall doch bitte entschuldigen und der Post treu bleiben.

Würdet ihr der Deutschen Post AG treu bleiben? Oder lieber den Anbieter wechseln und euch von Postboten beliefern lassen, die für einen Hungerlohn arbeiten müssen? Eine schwere Entscheidung, die Jeder für sich selbst treffen muss.

Ich jedenfalls habe festgestellt, dass die Post wie Toyota ist: Nichts ist unmöglich!


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